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Schwangerschaftsabbruch: In Deutschland genau geregelt

05.11.2024

Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein Eingriff, den sich betroffene Frauen meist nicht leicht machen. Zudem ist er - außer es liegen bestimmte Gründe vor - rechtswidrig, bleibt aber straffrei. In Deutschland gibt es genaue Regelungen darüber, wann eine Frau eine Schwangerschaft beenden kann. 

Frauen, die ungewollt schwanger sind, können eine Abtreibung vornehmen lassen. Jedoch müssen sie dabei Regelungen und Fristen einhalten. Die Diskussion darüber, wie mit dem Paragrafen 218 umgegangen wird, gibt es in Deutschland bereits seit den 1970er Jahren. 1974 wurde zwar im Bundestag eine Reform beschlossen - ein Schwangerschaftsabbruch sollte in den ersten 12 Wochen straffrei bleiben - aber das Bundesverfassungsgericht kippte die Reform 1975 wieder.

Medizinische Gründe oder eine Vergewaltigung: Schwangerschaftsabbruch ist straffrei 

Weiterhin straffrei blieb die Abtreibung allerdings, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden war oder wenn dringende medizinische Gründe vorlagen. Medizinische Gründe dafür, die Schwangerschaft abzubrechen, sind Lebensgefahr für die Frau oder die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung. Die Indikation muss von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt werden. Dann übernimmt auch die Krankenkasse die Kosten.

Beratungslösung für die ersten 12 Wochen der Schwangerschaft

Eine erneute Diskussion um die gesetzliche Regelung eines Schwangerschaftsabbruchs gab es nach der Wiedervereinigung. Denn in der DDR gab es seit 1972 eine Fristenregelung, in den ersten zwölf Wochen konnten Frauen dort straffrei über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. 1992 beschließt der Bundestag eine Kombination aus einer Fristenlösung und einer Beratungslösung. 1995 dann wurde die bis heute in Deutschland geltende Beratungslösung beschlossen. Seitdem ist es für Frauen, die die Schwangerschaft beenden wollen, die Pflicht, vorher eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung ist nur in speziellen Beratungsstellen möglich, die einen Beratungsschein ausstellen können. Nach dem Gespräch müssen drei Tage vergehen, bis der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann. Den Abbruch darf nur ein Arzt oder eine Ärztin durchführen, der oder die nicht auch die Beratung durchgeführt hat.

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Beratung ist eine Pflicht, kann aber auch als Unterstützung dienen

Besondere Gründe für den Schwangerschaftsabbruch muss eine Frau dabei nicht vorbringen. Die Beratung ist für die Frauen in der Schwangerschaft, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Angebot zur Unterstützung. Allgemein soll die Beratung für Schwangere ergebnisoffen und wertfrei durchgeführt werden und die Frauen nicht bevormunden. Während der Beratung werden emotionale und soziale Konflikte besprochen. Frauen erhalten auf Wunsch eine Beratung über soziale und finanzielle Hilfen.

Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch

Wenn Frauen die Schwangerschaft abbrechen möchte, gibt es verschiedene Methoden. Am häufigsten wird in Deutschland die Absaugmethode zum Schwangerschaftsabbruch angewendet. Diese erfolgt unter Vollnarkose und dauert 10 bis 15 Minuten. Eine Ausschabung erfolgt nur, wenn größere Gewebereste entfernt werden. Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch sorgt der Wirkstoff Mifepriston dafür, dass die befruchtete Einzelle abgestoßen wird.  

 

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